Selbst­bestimmt über den letzten Weg verfügen

 
Die Frage einer Organspende ist für viele Menschen wichtig – und hochemotional. Denn immer noch herrscht Unklarheit, was die Entscheidung für eine Organspende bedeutet. Um es kurz zu machen: Das hängt ganz von Ihnen ab. Denn wenn Sie sich für eine Organspende entscheiden, legen Sie selbst fest, in welcher Form diese durchgeführt werden soll.

Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn Sie eine ausdrückliche Zustimmung zur Spende abgegeben haben. Es dürfen nur die Organe und Gewebe entnommen werden, die von Ihnen dazu freigegeben worden sind. Liegt keine Zustimmung vor oder wurde einer Spende widersprochen, dürfen keine Organe und Gewebe entnommen werden. Sehr einfach können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis dokumentieren.

 
Wie die Entscheidung absichern?

Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Entscheidung in einer Patientenverfügung festzuhalten. Neben dem Organspendeausweis oder der Patientenverfügung kann Ihre Entscheidung auch auf jedem anderen Schriftstück festgehalten werden. Wichtig ist, dass Ihr Wille eindeutig formuliert und von Ihnen unterschrieben ist. So sind Ihre Angaben rechtlich verbindlich.

www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung


Sollte im Fall der Fälle Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende nicht bekannt sein, werden Ihre Angehörigen nach Ihrem mutmaßlichen Willen gefragt. Deshalb ist es wichtig, mit den Angehörigen über die eigene Spendebereitschaft zu sprechen und diese zu dokumentieren. Der Organspendeausweis schafft also Klarheit – auch für Ihre Angehörigen.

www.organspende-info.de